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OLG Stuttgart, 15.09.2011 - 11 WF 155/11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 145
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2011 - 11 WF 155/11
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist aber Kindern des Annehmenden bei einer Volljährigenadoption rechtliches Gehör nach Art. 103 GG zu gewähren (BVerfG FamRZ 2009, 106; FamRZ 1994, 493). - BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2011 - 11 WF 155/11
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist aber Kindern des Annehmenden bei einer Volljährigenadoption rechtliches Gehör nach Art. 103 GG zu gewähren (BVerfG FamRZ 2009, 106; FamRZ 1994, 493).
- BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18
Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption
Teilweise wird hierzu die Auffassung vertreten, dass die Kinder des Annehmenden wegen ihrer materiellen Rechtsbetroffenheit im Adoptionsverfahren nicht nur gemäß § 193 FamFG anzuhören, sondern zur effektiven Gewährleistung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG auch am Verfahren zu beteiligen seien (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2012, 145 f.;… MünchKommFamFG/Maurer 3. Aufl. § 188 Rn. 24 ff.;… Bumiller in Bumiller/Harders FamFG 12. Aufl. § 193 Rn. 3;… BeckOK BGB/Pöcker [Stand: 1. Februar 2020] § 1752 Rn. 12.1;… BeckOK FamFG/Burschel [Stand: 1. April 2020] § 7 Rn. 16a).Es ist bei einer ordnungsgemäßen Verfahrensgestaltung insbesondere nicht zu besorgen, dass sich die Kinder des Annehmenden nicht zu allen im Verfahren vorgetragenen Punkten äußern können, weil ihnen diese im Rahmen einer - möglicherweise nur schriftlich erfolgten - Anhörung nach § 193 FamFG nicht bekannt gegeben werden müssten (so aber OLG Stuttgart FamRZ 2012, 145, 146).
- OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - 3 WF 120/17
Einsichtsrecht der Kinder des Annehmenden in die Akten eines Adoptionsverfahrens
Etwas anderes folgt auch gerade nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches deutlich zwischen formeller und materieller Beteiligung differenziert (alle Rechtsprechungszitate nach juris: FamRZ 2009, 106; NJW 1988, 1963; Keidel, § 188 RZ 4; zu weitgehend daher OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 145).